Beratungsförderung mit bis zu 70% Zuschuss gemäß Thüringer Beratungsrichtlinie
Gemäß der Thüringer Beratungsrichtlinie
- beträgt die Zuwendung bis zu 70 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben (Beraterhonorar und Qualitätssicherungshonorar), höchstens jedoch 455 Euro (ohne die gesetzliche Umsatzsteuer) je Tagwerk.
- können je Zuwendungsempfänger im Haushaltsjahr i.d.R. Zuwendungen für bis zu 20 Tagwerke gewährt werden.
- Förderfähig sind betriebswirtschaftliche und technische Beratungsleistungen unter Beachtung der ausgeschlossenen Beratungsleistungen. Beratungen zur Entwicklung oder Weiterentwicklung eines Umweltmanagementsystems nach ISO14001 / EMAS sind nicht über die Thüringer Beratungsrichtlinie förderfähig.
Welche Kriterien muss ein Antragsteller erfüllen?
1.) Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben!
2.) Der Umfang der Beratungsleistung muss mind. 3 Tagwerke (1 Tagwerk = 8 Stunden) betragen.
3.) Der Antragsteller muss ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) bzw. Freiberufler mit Sitz in Thüringen (Sitz, Niederlassung o. Betriebsstätte) sein oder eine natürliche Person (nicht wirtschaftlich selbständig) sein mit einer beabsichtigen Existenzgründung o. Betriebsübernahme in Thüringen.
4.) Förderfähig sind Unternehmen, die der Definition für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Europäischen Union entsprechen.
- Unternehmen < 250 Mitarbeiter
- Unternehmen mit max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder Unternehmen mit max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme
- Bei der KMU-Berechnung sind die Beteiligungsverhältnisse von etwaigen Mutter- und Tochtergesellschaften zu beachten:
- Eigenständige Unternehmen (< 25 % keine Einschränkung)
- Partnerunternehmen (25 % - 50 %)
- Verbundene Unternehmen (> 50 %)
5.) "De-minimis"-Verordnung ist zu beachten (max. 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren).

