Wir entwickeln Unternehmen
Der Alltag kleiner und mittelständischer Unternehmen ist geprägt vom operativen Geschäft. Die Arbeit am eigenen Unternehmen sollte darunter aber nicht leiden. Die Thüringer Beratungsrichtlinie bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) eine sehr gute Unterstützung, um sich durch externes Know-how weiterzuentwickeln.
Gemeinsam mit dem RKW Thüringen und unseren über 300 erfahrenen Expertinnen und Experten können wir Sie optimal in Ihren Themen und Fragestellungen unterstützen. Mit unserem Förderservice gelingt die Förderung zudem schnell und einfach, so bleiben Sie fokussiert auf Ihren Erfolg.
Fördervoraussetzungen im Überblick
Die Thüringer Beratungsrichtlinie richtet sich an KMUs mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen. Unternehmen die noch keine zwei Jahre am Markt sind, müssen zuvor die Bundesrichtlinie des BAFA für junge Unternehmen ausgeschöpft haben.
Eine prinzipielle Einschränkung für spezifische Rechtsformen existiert nicht. So sind auch freie Berufe, Vereine, Genossenschaften und gemeinnützige Unternehmen förderfähig, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
- freie Berufe sind förderfähig, wenn sie nicht selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind
- gemeinnützige Vereine sind förderfähig, wenn sie auch gewerbliche Leistungen erbringen
KMUs werden definiert als Unternehmen, die folgende Kriterien einhalten:
- max. 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalent)
- max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme
- Die Kennzahlen gelten für den gesamten Unternehmensverbund, inkl. Mutter- / Tochtergesellschaften.
Zudem müssen die geplanten Beratungen folgende Kriterien erfüllen:
- Beratung erfolgt durch akkreditierte Unternehmensberater:innen der RKW Thüringen GmbH
- je Beratung sind mind. 6 Tagwerke und in der Regel bis zu 20 Tagwerke förderfähig
- Einbeziehung des RKW Thüringen als Qualitätssicherer
Konditionen der Förderung
Die Förderung für Intensivberatungen und Prozessbegleitungen im Rahmen der Thüringer Beratungsrichtlinie liegt bei 50 % des Standardeinheitskostensatzes. Der Standardeinheitskostensatz beträgt 950,00 Euro je Tagwerk (netto), einschließlich Qualitätssicherungshonorar. Im Wege der Projektförderung erfolgt die Zuwendung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Förderfähig sind das Beratungshonorar sowie das Qualitätssicherungshonorar. Die Beratung wird in ganzen Tagwerken abgerechnet, wobei ein Tagwerk 8 Zeitstunden entspricht.
Zur Veranschaulichung dient das nachfolgende Rechenbeispiel (netto). Das Beraterhonorar beträgt dabei 900 Euro und das Honorar des Qualitätssicherers 120 Euro pro Tagwerk:
Mithilfe des RKW Thüringen Zuschussrechners berechnen Sie für die Thüringer Beratungsrichtlinie Ihre mögliche Förderung ganz einfach selbst. Ergänzen Sie einfach die Anzahl der benötigten Tagwerke und das veranschlagte Beratungshonorar je Tagwerk und klicken auf berechnen. Anschließend erhalten Sie schnell eine Auskunft über die mögliche Förderhöhe und Ihren verbleibenden Eigenanteil.
Themen, die im Rahmen der Beratungsrichtlinie bearbeitet werden können
Generell gilt, dass alle konzeptionellen Beratungsleistungen, sofern sie die oben beschriebenen Kriterien erfüllen, im Rahmen der Thüringer Beratungsrichtlinie gefördert werden können. Folgende Schwerpunkt dienen der Orientierung. Sollte sich Ihr Thema nicht zuordnen lassen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf:
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Darüber hinaus sind weitere Beratungsschwerpunkte zulässig. Die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens überprüfen wir gern in einem kostenfreien Beratungsgespräch.
Ablauf der Beratungsförderung im Überblick
Wir als RKW Thüringen betreuen Sie über den gesamten Prozess von der Bedarfsanalyse über die Beratungsphase bis zur Begleitung der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. In einer kostenfreien Erstanalyse identifizieren wir Ihre konkreten Herausforderungen und planen alle weiteren Schritte zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Natürlich unterstützen wir Sie auch gern bei der Beantragung der Förderung, sodass Sie die Antragstellung in wenigen Schritten erledigen und sich schnell wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. All diese Serviceangebote sind Teil unseres RKW-Prinzips, mit dem Sie als Gründer:in oder Unternehmer:in garantiert auf der sicheren Seite sind. Mit Hilfe unserer Erfahrung aus über 25.000 Unternehmensberatungen und einem breiten Netzwerk aus über 300 akkreditierten Unternehmensberater:innen helfen wir Ihnen gern dabei, Ihr Unternehmen weiter nach vorne zu bringen. Senden Sie uns noch heute eine Anfrage, um sich umfassend und kompetent beraten zu lassen.
Zusammenfassung Thüringer Beratungsrichtlinie
Grundlage | Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaates Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (Beratungsrichtlinie) ESF+ Förderperiode 2021 bis 2027 |
Fördermittelgeber | |
Antragsberechtigte / Zielgruppe |
Hierzu zählen auch:
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nicht antragsberechtigt |
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Gegenstand der Förderung | Gefördert werden Beratungen und Prozessbegleitungen, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU unterstützen. |
Förderkonditionen |
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Projektlaufzeit | max. 12 Monate |
Alternative Beratungsförderungen | Für Gründer, die noch nicht selbstständig tätig sind: Für Unternehmen bis vor dem dritten Geschäftsjahr: |
Qualitätssicherer | RKW Thüringen GmbH |
Bildnachweise: Header Vertrieb © Freepik / rawpixel.com
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Direkt zu unserem Kontaktformular.André Pesch Leiter Beratungsdienst
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