Zum 02.01.2026 ist die aktualisierte Fassung der Thüringer Gründungsrichtlinie in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen insbesondere den Fördergegenstand Intensivberatungen (Ziffer 2.1) und bringen für Gründerinnen, Gründer und die Beratungspraxis spürbare Vereinfachungen und Klarstellungen.

Erweiterter Kreis der Antragsberechtigten
Künftig sind auch Personen antragsberechtigt, die bereits im Nebenerwerb selbständig tätig sind. Damit wird die Gründungsförderung praxisnäher ausgestaltet und auf weitere Gründungskonstellationen geöffnet.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Erstgründungen ohne vorherige Selbständigkeit,

  • Erstgründungen nach aufgegebener Selbständigkeit,

  • Neugründungen, bei denen eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb in eine neue selbständige Tätigkeit im Haupterwerb überführt wird,

  • Aufwertungen, bei denen eine bestehende selbständige Tätigkeit vom Neben- in den Haupterwerb übergeht.

Mindestumfang
Die Richtlinie unterscheidet nach Art des Vorhabens:

  • Neugründungen: mindestens 3 Tagwerke

  • Aufwertungen (Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb): mindestens 6 Tagwerke

Zeitliche Rahmenbedingungen

  • Bei Erst- und Neugründungen darf die Unternehmensgründung bzw. -übernahme erst nach Bewilligung erfolgen.

  • Bei Aufwertungen kann die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im Nebenerwerb bis zu fünf Jahre zurückliegen.

Beihilferechtliche Einordnung – klare Abgrenzung
Mit der neuen Richtlinie wird eindeutig zwischen beihilfefreien und beihilferelevanten Vorhaben unterschieden:

  • Erstgründungen und Neugründungen sind beihilfefrei.
    Zum Zeitpunkt der Bewilligung liegt noch keine Unternehmenseigenschaft im beihilferechtlichen Sinne vor.
    Keine Anwendung der De-minimis-Regelung.

  • Aufwertungen desselben Unternehmens vom Neben- in den Haupterwerb sind beihilferelevant.
    In diesen Fällen besteht bereits eine Unternehmenseigenschaft.
    → Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Einordnung durch das RKW Thüringen
Die Aktualisierung der Gründungsrichtlinie bringt mehr Transparenz, erweitert den förderfähigen Personenkreis und sorgt durch die klare beihilferechtliche Abgrenzung für eine deutlich verbesserte Planungssicherheit.

Bei Fragen zur Förderfähigkeit oder zur Einbindung einer qualitätsgesicherten Beratung stehen wir gern zur Verfügung.

Fragen zu Projekten oder zur Antragsstellung?

Das RKW Thüringen unterstützt direkt und unkompliziert.

André Pesch Leiter Beratungsdienst

0361 551-4360
André Pesch