Gründen mit dem RKW Thüringen

Die Thüringer Gründungsrichtlinie fördert Beratungen zur Existenzgründung mit bis zu 80 % der entstandenen Kosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit einer neuen Idee starten oder ein bestehendes Unternehmen fortführen wollen.

Mit einem Netzwerk von über 300 erfahrenen Beraterinnen und Beratern können wir Sie optimal bei Ihrer Existenzgründung unterstützen. Zudem hilft Ihnen unser RKW Förderservice die Förderung schnell und einfach in Anspruch zu nehmen, so bleiben Sie fokussiert auf Ihre Gründung.

Fördervoraussetzungen der Thüringer Gründungsrichtlinie

Die Thüringer Gründungsrichtlinie richtet sich an natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Wichtige Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass die Gründer zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbstständig tätig sind.

Keine Rolle spielt zudem der Wohnsitz der Gründer, solange die Gründung in Thüringen geplant ist. Auch die Nationalität ist prinzipiell nicht entscheidend. Für nicht EU-Ausländer gilt allerdings, dass eine Aufenthaltserlaubnis inklusive der Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit vorliegt.

Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Beratung erfolgt durch akkreditierte Unternehmensberater:innen des RKW Thüringen
  • je Beratung sind mind. 3 Tagwerke und max. 20 Tagwerke förderfähig
  • de-minimis-Regeln sind zu beachten
  • Einbeziehung des RKW Thüringen als Qualitätssicherer
  • es wird eine Kurzbeschreibung der Gründungsidee benötigt - Was, Wann, Wo

Konditionen der Förderung

Die Thüringer Gründungsrichtlinie fördert Intensivberatungen für Existenzgründungen durch selbstständige Unternehmensberater:innen in Höhe von 80 % des Standardeinheitskostensatzes. Der Standardeinheitskostensatz ist auf 865,00 Euro je Tagwerk, inkl. Qualitätssicherungshonorar festgelegt. Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für das Beratungshonorar einschließlich der Dienstleistung für die Qualitätssicherung. Die Beratung wird in ganzen Tagwerken abgerechnet, wobei ein Tagwerk 8 Zeitstunden entspricht. 

Nachfolgend ein Rechenbeispiel für 10 Tagwerke Gründungsberatung. Das Beraterhonorar beträgt dabei 750,00  Euro (netto) pro Tagwerk. Das Qualitätssicherungshonorar des RKW Thüringen liegt bei 120,00 Euro (netto) pro Tagwerk:

Mithilfe des RKW Thüringen Zuschussrechners berechnen Sie für die Thüringer Gründungsrichtlinie Ihre mögliche Förderung ganz einfach selbst. Ergänzen Sie einfach die Anzahl der benötigten Tagwerke und das veranschlagte Beratungshonorar je Tagwerk und klicken auf berechnen. Anschließend erhalten Sie schnell eine Auskunft über die mögliche Förderhöhe und Ihren verbleibenden Eigenanteil.

Zuschussrechner

Welche Themen können im Rahmen der Gründungsrichtlinie beraten werden?

Die Thüringer Gründungsrichtlinie fördert eine Vielzahl konzeptioneller Beratungsleistungen. Folgende Schwerpunkt geben eine erste Orientierung welche Themen zur Verfügung stehen:

  • Strategie und Geschäftsideen

  • Finanzierung und Investitionen

  • Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit

  • Digitalisierung

  • Technologietransfer und Technologieanwendung

  • Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing(zum Beispiel Corporate Design, eCommerce oder Suchmaschinenoptimierung)

  • Personal und Organisation

  • Materialeffizienz

  • Unternehmensnachfolge

  • Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel

Darüber hinaus sind auch weitere Beratungsschwerpunkte zulässig. Die Förderfähigkeit des Vorhabens überprüfen wir gern in einem kostenfreien Beratungsgespräch.

Ablauf der Beratungsförderung im Überblick

Wir als RKW Thüringen betreuen Sie über den gesamten Prozess von der Bedarfsanalyse über die Beratungsphase bis zur Begleitung der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. In einer kostenfreien Erstanalyse identifizieren wir Ihre konkreten Herausforderungen und planen alle weiteren Schritte zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Natürlich unterstützen wir Sie auch gern bei der Beantragung der Förderung, sodass Sie die Antragstellung in wenigen Schritten erledigen und sich schnell wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Mit Hilfe unserer Erfahrung aus über 25.000 Unternehmensberatungen und einem breiten Netzwerk aus über 300 akkreditierten Unternehmensberater:innen helfen wir Ihnen gern dabei, Ihr Unternehmen weiter nach vorne zu bringen. Senden Sie uns noch heute eine Anfrage, um sich umfassend und kompetent beraten zu lassen.

Die Thüringer Gründungsrichtlinie im Überblick

Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaates Thüringen zur Förderung von Unternehmensgründungen (Gründungsrichtlinie)

ESF+ Förderperiode 2021 bis 2027

Fördermittelgeber

Thüringer Aufbaubank

Antragsberechtigte / Zielgruppe

natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen

Beachte: es darf noch keine selbstständige Tätigkeit vorliegen, auch nicht im Nebenerwerb

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Intensivberatungen für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung als KMU vermitteln.

Förderkonditionen

bis zu 20 Tagwerke je Projekt

mehrere Projekte  (vor Gründung) sind möglich

bis zu 80 % Zuschuss je Tagwerk, bzw. bis zu  692,00 Euro je Tagwerk

Projektlaufzeit

max. 6 Monate, abhängig vom Gründungsdatum

Alternative Beratungsförderungen

Thüringer Beratungsrichtlinie (TAB)

Qualitätssicherung

Die RKW Thüringen GmbH wurde durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft als Qualitätssicherer für Beratungsleistungen gemäß Fördergegenstand 2.1 der Gründungsrichtlinie Teil A und der Beratungsrichtlinie in Thüringen benannt.

Möchten Sie mehr erfahren?

Das RKW begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen ihrer Entwicklung. Möchten Sie sich unverbindlich informieren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Direkt zu unserem Kontaktformular.

Annika Kluge Beratungsreferentin

0361 551-4325
Annika Kluge

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