Fördermittel für Gründung und Unternehmensentwicklung
Das Land Thüringen fördert Beratungsleistungen für Existenzgründer, Start-ups und bestehende Unternehmen — über die Thüringer Gründungsrichtlinie und die Thüringer Beratungsrichtlinie. Als Qualitätssicherer der Thüringer Beratungsförderung prüfen wir Ihren Bedarf, akkreditieren die Beratenden und übernehmen das komplette Fördermanagement.
Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?
Mit wenigen Angaben zu einer ersten Einschätzung — welche Richtlinie greift und wie es weitergeht.
Wo stehen Sie gerade?
Wie lange besteht Ihr Nebenerwerb bereits?
Der Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb ist nur förderfähig, solange die nebenberufliche Selbstständigkeit noch keine fünf Jahre besteht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
Ist Ihr Unternehmen ein KMU?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition. Ihr Unternehmen muss beide Grenzen einhalten: höchstens 250 Mitarbeitende in Vollzeitäquivalenten sowie höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Teilzeitkräfte zählen anteilig, Auszubildende bleiben außen vor. Gehört Ihr Unternehmen zu einer Gruppe, werden Partner- und verbundene Unternehmen mitgerechnet.
Besteht ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
Gemeint ist eine dauerhafte Tätigkeit, mit der Sie Leistungen gegen Entgelt am Markt anbieten — zum Beispiel Kurs- und Teilnahmegebühren, Verkauf, Vermietung, Catering, Werkstatt- oder Pflegeleistungen, bezahlte Aufträge oder Sponsoring. Nicht gemeint sind Mitgliedsbeiträge, Spenden, Fördermittel und reine Vermögensverwaltung wie Zinsen oder die Verpachtung von Grundbesitz. Zweckbetriebe zählen mit. Nachweisen lässt sich das über die Satzung, die Umsatzsteueranmeldung oder Ihren Steuerberater.
Wird das Vorhaben in Thüringen umgesetzt?
Entscheidend ist der Sitz, die Betriebsstätte oder — bei Gründungen — der geplante Unternehmenssitz. Ein Wohnsitz in Thüringen ist nicht erforderlich.
Thüringer Gründungsrichtlinie und Thüringer Beratungsrichtlinie
Beide Richtlinien fördern qualifizierte Beratung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Der Unterschied liegt in der Zielgruppe: vor der Selbstständigkeit die Gründungsrichtlinie, im laufenden Unternehmen die Beratungsrichtlinie.
Thüringer Gründungsrichtlinie
Du startest mit einer eigenen Idee oder übernimmst ein bestehendes Unternehmen? Dann bekommst du deine Gründungsberatung mit rund 80 % des Honorars gefördert. Wir übernehmen den Papierkram — du konzentrierst dich auf dein Business.
Thüringer Beratungsrichtlinie
Ihr Unternehmen ist am Markt und Sie wollen es weiterentwickeln, umbauen oder übergeben? Dann übernimmt das Land rund 50 % Ihres Beratungshonorars. Die Zahl der Anträge ist nicht limitiert.
Hinweis: Die Thüringer Beratungsrichtlinie steht auch gemeinnützigen GmbHs, eingetragenen Vereinen und Stiftungen offen, sofern ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt.
So hoch ist Ihr Zuschuss
Wählen Sie die Richtlinie, die geplanten Beratungstage und den Tagessatz Ihres Beratungsunternehmens. Der Rechner zeigt Zuschuss, Gesamthonorar und Eigenanteil sofort.
Alle Beträge sind Nettobeträge; die Umsatzsteuer kommt auf das Gesamthonorar hinzu und wird nicht bezuschusst. Zusätzlich zum Tagessatz des Beratungsunternehmens fällt das Qualitätssicherungshonorar des RKW Thüringen von 120 € netto pro Tag an.
Ausführlicher ZuschussrechnerÜbliche Spanne: 600 € bis 1.500 €
Unverbindliche Beispielrechnung, netto. Verbindlich ist die Prüfung durch das RKW Thüringen.
Fünf Schritte, den größten Teil übernehmen wir
Der Ablauf ist für beide Richtlinien gleich. Wichtig: Die Beratung darf erst nach der schriftlichen Bestätigung beginnen.
Erstanalyse
ca. 2 TageSie schildern uns Ihr Vorhaben, am besten über den Erfassungsbogen. Wir prüfen den Beratungsbedarf und die Förderfähigkeit.
Antragstellung
ca. 1 WocheWir erstellen den kompletten Förderantrag. Sie unterschreiben, wir übernehmen Einreichung und Kommunikation mit der Aufbaubank.
Beratung
individuellSie arbeiten mit einem akkreditierten Beratungsunternehmen aus unserem Netzwerk. Start erst nach schriftlicher Bestätigung.
Verwendungsnachweis
nach AbschlussWir prüfen den Beratungsbericht auf Qualität und erstellen den kompletten Verwendungsnachweis für die Aufbaubank.
Auszahlung
ca. 1–2 WochenDie Fördermittel gehen direkt an Sie. In der Gründungsrichtlinie oft, bevor Sie die Rechnungen begleichen müssen.
Was wir von Ihnen brauchen
- Ausgefüllter Erfassungsbogen
- Kurze Beschreibung des Vorhabens
- Gewerbeanmeldung oder HR-Auszug — bei Gründungen: Ausweiskopie, ggf. Aufenthaltserlaubnis
Was Sie von uns erhalten
- Individuelle Prüfung der Förderfähigkeit
- Zugang zum Expertennetzwerk mit über 300 Beratenden
- Komplette Abwicklung mit der Thüringer Aufbaubank
- Qualitätssicherung der Beratung
Antrag starten oder Unterlagen holen
Sie wissen schon, was Sie brauchen? Dann geht es hier ohne Umweg weiter.
Qualitätssicherer im Auftrag des Landes
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat das RKW Thüringen als Qualitätssicherer für die Gründungs- und Beratungsförderung eingesetzt. Wir arbeiten dabei eng mit der Thüringer Aufbaubank zusammen: Wir evaluieren den Beratungsbedarf, akkreditieren die Beraterinnen und Berater und sichern die Qualität der Projekte.
Für Sie heißt das: eine neutrale Prüfung Ihres Vorhabens, ein persönlicher Ansprechpartner und eine Förderabwicklung, um die Sie sich nicht kümmern müssen.
Bedarfsanalyse und Projektförderung
Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Beratungsbedarf und entwickeln eine passende Förderlösung.
Akkreditierung qualifizierter Berater
Alle eingesetzten Beraterinnen und Berater sind vom RKW Thüringen akkreditiert — geprüft auf Qualifikation, Erfahrung und Neutralität.
Individuelle Förderanfragen
Wir prüfen die Details Ihrer Anfrage, ermitteln die besten Fördermöglichkeiten und erstellen ein passgenaues Angebot.
Komplettes Fördermanagement
Persönlicher Ansprechpartner, Kontrolle der Unterlagen, Einhaltung aller Fristen — das übernehmen wir.
Kontinuierliche Qualitätsüberwachung
In laufenden Projekten überwachen wir Qualität und Fortschritt, damit die Fördermittel wirksam eingesetzt werden.
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Das RKW begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen ihrer Entwicklung. Schildern Sie uns Ihr Vorhaben kurz — wir sagen Ihnen, welche Förderung passt und was der nächste Schritt ist.