Wir entwickeln Unternehmen

Der Alltag kleiner und mittelständischer Unternehmen ist geprägt vom operativen Geschäft. Damit die Arbeit am eigenen Unternehmen nicht darunter leidet, bietet die Thüringer Beratungsrichtlinie kleinen und mittelständische Unternehmen eine sehr gute Unterstützung, um sich durch externes Know-how weiterzuentwickeln.

Mit unseren über 300 erfahrenen Expertinnen und Experten unterstützen wir Sie optimal bei Ihren Themen und Fragestellungen. Unser Förderservice macht die Förderung schnell und einfach, damit Sie sich voll und ganz auf Ihren Erfolg konzentrieren können.

Fördervoraussetzungen im Überblick

Die Thüringer Beratungsrichtlinie richtet sich an KMUs mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen. Sie gilt für alle Unternehmen ab dem ersten Tag nach Gründung.

Eine prinzipielle Einschränkung für spezifische Rechtsformen existiert nicht. So sind auch freie Berufe, Vereine, Genossenschaften und gemeinnützige Unternehmen förderfähig, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

  • freie Berufe sind förderfähig, wenn sie nicht selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind
  • gemeinnützige Vereine sind förderfähig, wenn sie auch gewerbliche Leistungen erbringen 

KMUs werden definiert als Unternehmen, die folgende Kriterien einhalten:

  • max. 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalent)
  • max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme
  • Die Kennzahlen gelten für den gesamten Unternehmensverbund, inkl. Mutter- / Tochtergesellschaften.

Zudem müssen die geplanten Beratungen folgende Kriterien erfüllen:

Förderung ganz einfach berechnen

Mit dem RKW Thüringen Zuschussrechner können Sie einfach Ihre Förderung für die Thüringer Beratungsrichtlinie berechnen. Geben Sie die benötigten Tagewerke und das Beratungshonorar pro Tagewerk ein und berechnen Sie die Förderhöhe und Ihren verbleibenden Eigenanteil.

Konditionen der Förderung

Die Förderung für Intensivberatungen und Prozessbegleitungen im Rahmen der Thüringer Beratungsrichtlinie liegt bei 50 % des Standardeinheitskostensatzes. Der Standardeinheitskostensatz beträgt 950,00 Euro je Tagwerk (netto)einschließlich Qualitätssicherungshonorar. Im Wege der Projektförderung erfolgt die Zuwendung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Förderfähig sind das Beratungshonorar sowie das Qualitätssicherungshonorar. Die Beratung wird in ganzen Tagwerken abgerechnet, wobei ein Tagwerk 8 Zeitstunden entspricht.

Themen, die im Rahmen der Beratungsrichtlinie bearbeitet werden können

Generell gilt, dass alle konzeptionellen Beratungsleistungen, sofern sie die oben beschriebenen Kriterien erfüllen, im Rahmen der Thüringer Beratungsrichtlinie gefördert werden können. Folgende Schwerpunkt dienen der Orientierung. Sollte sich Ihr Thema nicht zuordnen lassen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf:

  • Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit
  • Finanzierung und Investitionen
  • Digitalisierung
  • Unternehmensnachfolge
  • Innovationsmanagement
  • Internationalisierung
  • Rationalisierungsmaßnahmen und Kostensenkungen, Technologietransfer und Technologieanwendung
  • Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing
  • Strategie und Geschäftsideen
  • Materialeffizienz
  • Personalmanagement/ Organisationsentwicklung
  • Kooperation von Unternehmen
  • Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel
  • Prozessbegleitung

Darüber hinaus sind weitere Beratungsschwerpunkte zulässig. Die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens überprüfen wir gern in einem kostenfreien Beratungsgespräch.

Ablauf der Beratungsförderung im Überblick

Als RKW Thüringen begleiten wir Sie professionell durch den gesamten Beratungsprozess - von der Bedarfsanalyse bis hin zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstanalyse, in der wir Ihre individuellen Herausforderungen identifizieren und eine passende Maßnahmenplanung vornehmen. Des Weiteren unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung von Förderungen, damit Sie sich schnell wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Diese Serviceangebote sind Teil unseres RKW-Prinzips, durch das wir Gründer:innen und Unternehmer:innen eine sichere und erfolgreiche Unterstützung bieten. Mit unserer Erfahrung aus über 25.000 Unternehmensberatungen und einem breiten Netzwerk von über 300 akkreditierten Unternehmensberater:innen sind wir bestens aufgestellt, um Ihr Unternehmen erfolgreich nach vorne zu bringen. Senden Sie uns noch heute eine Anfrage, um von unserer umfassenden und kompetenten Beratung zu profitieren.

RKW Förderservice

Der RKW Förderservice unterstützt Sie bei der Beantragung von Förderungen, von der Prüfung Ihres Vorhabens bis hin zur Begleitung durch den Prozess. Mit unserem Onlineformular und einem persönlichen Ansprechpartner ist die Beantragung unkompliziert und schnell.

Zusammenfassung Thüringer Beratungsrichtlinie

Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaates Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (Beratungsrichtlinie)

ESF+ Förderperiode 2021 bis 2027

Fördermittelgeber

Thüringer Aufbaubank

Antragsberechtigte / Zielgruppe

  • KMU, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.

Hierzu zählen auch:

  • Einzelunternehmen
  • freie Berufe
  • eingetragene Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
  • Genossenschaften
  • gemeinnützige Unternehmen und Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

nicht antragsberechtigt

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • freie Berufe, die selbst überwiegend beratend tätig sind
  • Unternehmen, die landwirtschaftliche Primärerzeugnisse produzieren

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Beratungen und Prozessbegleitungen, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU unterstützen.

Unter anderem sind Beratungen zu folgenden Schwerpunkten förderfähig:

  • Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit
  • Finanzierung und Investitionen
  • Unternehmensnachfolge
  • Innovationsmanagement
  • Internationalisierung
  • Rationalisierungsmaßnahmen und Kostensenkungen, Technologietransfer und Technologieanwendung
  • Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing
  • Strategie und Geschäftsideen
  • Materialeffizienz
  • Personalmanagement/ Organisationsentwicklung
  • Kooperation von Unternehmen
  • Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel
  • Prozessbegleitung

Förderkonditionen

  • Es gilt ein Standardeinheitskostensatz von 950,00 Euro je Tagwerk.
  • Es wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % auf den Standardeinheitskostensatz, also 475,00 Euro je Tagwerk, gewährt.
  • In der Regel sind bis zu 20 Tagwerke je Beratungsfall förderfähig.
  • Die Anzahl der Beratungsfälle ist nicht limitiert.
  • Ein maximaler Zuschuss je KMU ist nicht definiert - KMU können somit die Richtlinie nach Bedarf in Anspruch nehmen.

Projektlaufzeit

Ein Beratungsvorhaben darf eine Laufzeit von 12 Kalendermonaten nicht überschreiten. Längere Vorhaben müssen in Teilprojekte unterteilt werden.

Alternative Beratungsförderungen

Für Gründer, die noch nicht selbstständig tätig sind:

Qualitätssicherung

Die RKW Thüringen GmbH wurde durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft als Qualitätssicherer für Beratungsleistungen gemäß Fördergegenstand 2.1 der Gründungsrichtlinie Teil A und der Beratungsrichtlinie in Thüringen benannt.

Möchten Sie mehr erfahren?

Das RKW begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen ihrer Entwicklung. Möchten Sie sich unverbindlich informieren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Direkt zu unserem Kontaktformular.

André Pesch Leiter Beratungsdienst

0361 551-4360
André Pesch

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