Förderstart 2026: Zuwendungsbescheide werden ausgestellt
Seit heute können für die Thüringer Beratungsrichtlinie und die Gründungsrichtlinie Zuwendungsbescheide ausgestellt werden. Damit ist früh im Jahr klar: Die Verfahren laufen, Anträge werden bearbeitet, Auszahlungen erfolgen wie vorgesehen.
Die Richtlinien sind planmäßig bis 2027 gültig und weiterhin gut mit Mitteln ausgestattet. Für Beratungsunternehmen sowie Unternehmen und Gründerinnen und Gründer bedeutet das Planungssicherheit und eine verlässliche Perspektive für 2026.
Wer Vorhaben plant – ob strategische Neuausrichtung, Wachstumsschritt oder Gründung – findet stabile Rahmenbedingungen vor. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Projekte strukturiert anzugehen und die bestehenden Fördermöglichkeiten konsequent zu nutzen.