Förderstart 2026: Zuwendungsbescheide werden ausgestellt
Seit dem 19.02. werden für die Thüringer Beratungs- und Gründungsrichtlinie wieder Zuwendungsbescheide ausgestellt. Die Verfahren laufen planmäßig, die Fördermittel sind freigegeben und Projekte können wie vorgesehen umgesetzt werden.
Für Unternehmen, Gründerinnen und Gründer sowie Beratungsunternehmen bedeutet das: verlässliche Rahmenbedingungen für konkrete Vorhaben im Jahr 2026.
Die Richtlinien gelten bis Ende 2027. Fördermittel stehen aktuell zur Verfügung und können für neue Projekte beantragt werden.
Wer Investitionen vorbereitet, Strukturen weiterentwickeln oder ein Unternehmen gründen möchte, sollte die bestehenden Fördermöglichkeiten jetzt nutzen und Vorhaben strukturiert auf den Weg bringen.