Ihr Unternehmen ist bereits länger als zwei Jahre tätig und Sie haben Fragen zur Unternehmensführung oder Ihrem zukünftigen Geschäftsmodell? Die nachfolgenden Informationen könnten Sie dann interessieren. Mit der BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Förderung zum Aufbau "unternehmerischen Know-Hows“ für Bestandsunternehmen werden bundesweit Beratungen kleiner und mittelständischer Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Schwerpunkten der Unternehmensführung durch qualifizierte Berater:innen unterstützt. Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Zielgruppe, den Fördergegenstand und Konditionen der Richtlinie. Sollte das Förderprogramm für Sie nicht passen, stellen wir auch alternative Förderprogramme vor.
Kennen Sie schon die Thüringer Beratungsrichtlinie
Unterstützen Sie Ihr Unternehmen bei seiner Entwicklung! Mit der Beratungsrichtlinie des Landes Thüringen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% für Beratungsleistungen zu einer Vielzahl von Themen. Profitieren Sie von bis zu 20 Tagewerken pro Beratung und bringen Sie Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe.
Die BAFA Beratungsförderung für Unternehmen im Überblick
Damit Sie auch in Zukunft wettbewerbsfähig sind, sollte Ihr Unternehmen in Sachen Unternehmensführung bestens aufgestellt sein. Ein Weg, um dies zu erreichen, stellt für viele Unternehmen die Beratung durch einen externen Unternehmensberater:in dar. Die BAFA Beratungsförderung für Unternehmen möchte Sie an dieser Stelle unterstützen und fördert die Beratung zum weiteren Know-how-Aufbau mit bis zu 80 % der Honorarkosten. In der nachfolgenden Tabelle haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst:
BAFA Bestandsunternehmen | |
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Fördermittelgeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Geschäftsbereich des Bundesministeriums |
Antragsberechtigte / Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler; KMUs mit weniger als 250 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. Euro bzw. max. 42 Mio. Euro Bilanzsumme Von der Förderung ausgenommen sind: Unternehmen die selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern |
Gegenstand der Förderung | allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung |
Förderkonditionen | pro Jahr bis zu zwei Beratungen möglich, maximal fünf Beratungen bis zum Ende der Richtlinie Bemessungsgrundlage: max. 3.500 Euro je Beratung, Fördersatz (neue Bundesländer ohne Region Berlin und Leipzig): 80 % Zuschuss: max. 2.800 Euro |
Projektlaufzeit | 6 Monate |
Alternativen | Thüringer Beratungsrichtlinie (TAB) |
An wen richtet sich die Beratungsförderung?
Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU richtet sich grundsätzlich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in ganz Deutschland. Diese können in unabhängig vom Unternehmensalter oder -situation gefördert werden. Sie richtet sich an:
- junge, neu gegründete Unternehmen innerhalb der ersten 2 Jahre nach Gründung
- Unternehmen, die bereits länger als 2 Jahre am Markt bestehen
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (unabhängig vom
Unternehmensalter)
Fördergegenstand – Welche Beratungsschwerpunkte sind förderfähig?
Im Rahmen der Richtlinie "Förderung uvon Unternehmensberatungen für KMU" sind verschiedene Beratungsthemen förderfähig. Allgemeine Beratungen sind zu allen Themen rund um wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung möglich. Zudem sind auch spezielle Beratungsthemen möglich:
- von Frauen, Migrant*innen oder Unternehmer*innen mit anerkannter Behinderung geführt werden
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund beitragen
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter*innen mit Behinderung beitragen
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen
- zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen
- zu einer altersgerechten Arbeitsgestaltung beitragen
- zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz beitragen
Konditionen der Förderung
Das Förderprogramm unterscheidet zwischen unterschiedlichen Regionen und macht den maximalen Zuschuss und die Höhe des Fördersatzes vom Standort des Unternehmens abhängig. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie hierzu die entsprechende Übersicht. So lässt sich auf einen Blick Ihre maximale Förderung erkennen.
ANtragsteller | Bemessungsgrundlage | Region | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
---|---|---|---|---|
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler | 3.500 Euro | Neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80 % | 2.800 Euro |
Region Lüneburg und Trier | 80 % | 2.800 Euro | ||
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg und Trier) mit Berlin und Region Leipzig | 50 % | 1.750 Euro |
Beraterauswahl – Das gilt es zu beachten!
Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU ist nur möglich, wenn die Beratung durch selbstständige Berater*innen bzw. Beratungsunternehmen durchgeführt wird. Diese müssen zudem überwiegend wirtschaftsberatend tätig sein, als über 50 % ihres Umsatzes aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Zusätzlich muss durch entsprechende Qualitätsnachweise das Know-how und die Erfahrung zur Beratung von KMU bestätigt werden. So soll gewährleistet werden das die Beratung richtlinienkonform durchgeführt werden kann.
Die Auswahl der Berater:innen bzw. des Beratungsunternehmen erfolgt durch das Unternehmen mit Beratungsbedarf. Ebenfalls durch das Unternehmen erfolgt die Antragstellung. Alle Informationen zur Antragstellung und dem Ablauf des Förderprogramms folgen im nächsten Abschnitt.
Hinweise zur Beraterauswahl:
- ausschließlich Beratungen durch Berater:innen/Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz aus der Beratungstätigkeit erzielen, sind förderfähig
- Beraterauswahl und Antragstellung erfolgen durch die zu beratenden Unternehmen
Ablauf der Beratungsförderung im Überblick
Sobald der Beratungsbedarf geklärt ist und man ein passendes Beratungsunternehmen gefunden hat, kann der Antrag zur Beratungsförderung gestellt werden. Es handelt sich um einen reinen Onlineantrag, welcher über die Website des BAFA gestellt werden muss. Zuwendungsempfänger ist immer das antragstellende Unternehmen. An dieses wird dann auch der Zuschuss ausgezahlt. Die Prüfung des Antrags erfolgt nur unter formalen Gesichtspunkten durch die eingeschaltete Leitstelle des BAFA. Hierbei wird auch die Beraterlistung abgefragt und bestätigt.
Sollte die formale Prüfung positiv ausfallen, erfolgt eine postalische Bestätigung für den Antragsteller. Hierin wird auch über die konkreten Förderbedingungen und individuellen Fristen informiert. Diese unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung bedeutet, dass nun mit der Beratung begonnen werden kann. Als Beginndatum zählt der datierte Abschluss eines Beratungsvertrages über die im Rahmen der Beratung zu erbringende Leistung des Beratungsunternehmens. Leistungen vor der Inaussichtstellung sind nicht förderfähig. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens zur Inaussichtstellung muss der komplette Verwendungsnachweis ebenfalls online über die Website des BAFA eingereicht werden. Bestandteil des Verwendungsnachweises ist ein Zahlungsnachweis über die vollständige Zahlung des Beratungshonorars laut Beraterrechnung. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das BAFA.

Alternativen zur BAFA Beratungsförderung für Bestandsunternehmen in Thüringen
Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU des BAFAs ist ein bundesweites Förderprogramm. Thüringen bietet darüber hinaus für kleine und mittlere Unternehmen ein alternatives Förderprogramm auf Landesebene an, die Thüringer Beratungsrichtlinie der Thüringer Aufbaubank (TAB).
Diese richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die Ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben. Auch hier muss die Beratung durch selbstständige Unternehmensberater:innen durchgeführt werden, welche zusätzlich bei der RKW Thüringen GmbH akkreditiertet sein müssen. Zudem fördert die Thüringer Beratungsrichtlinie unter gewissen Voraussetzungen auch gemeinnützige Unternehmen und Vereine sowie angehörige der freien Berufe. Alle Informationen zu Förderung und den Konditionen der Richtlinie erhalten Sie auf der Seite zur Thüringer Beratungsrichtlinie. Sollten Sie noch nicht gegründet haben, empfehlen wir Ihnen zudem unbedingt die Thüringer Gründerrichtlinie.

Beide Förderprogramme bieten eine Reihe von Vorteilen im Vergleich zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU des BAFAs. So fallen die Fördersätze zwar etwas geringer aus, dafür liegt Obergrenze der Zuschüsse deutlich höher, wie Sie der Übersicht entnehmen können. Die konkreten Konditionen für Ihren Bedarf können Sie mit Hilfe unseres Zuschussrechners ganz einfach online kalkulieren.
Bildnachweise: Hier klicken, um zur Übersicht zu gelangen
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