Das BAFA hat die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Konditionen werden weitestgehend beibehalten. Folgende Änderungen bzw. Anpassungen sind zum 01.01.2021 vorgesehen:

  • Um KMU, die bereits im Rahmen der auslaufenden RL beraten wurden, nicht von einer weiteren Beratung im Verlängerungszeitraum auszuschließen, werden die so genannten Kontingente neu geregelt.
  • Jedes Unternehmen kann im Verlängerungszeitraum nur einen Antrag auf Förderung in einer der drei Beratungsarten stellen. Bei einer Beratung als Unternehmen in Schwierigkeiten kann das Unternehmen nach einer Unternehmenssicherungsberatung (Abschnitt III Nummer 2.1) noch einen Antrag auf Förderung einer Folgeberatung (Abschnitt III Nummer 2.2) stellen.
  • Die Richtlinie endet zum 31.12.2022
  • Zudem wurden die Beratereigenschaften im Verfahren neu spezifiziert. Das RKW Thüringen wird hierzu eine gesonderte Information erarbeiten.

Link zur BAFA-Unterseite:

https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Link zum Bundesanzeiger:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1

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