Mit Freude können wir bekannt geben, dass ab dem heutigen Tag neue Kriterien für junge Unternehmen im Rahmen der Thüringer Beratungsrichtlinie in Kraft tretten. Diese betrifft ausschließlich die Fördervoraussetzungen für junge Unternehmen und Start-ups.
Ab sofort gelten die Förderbedingungen für junge Unternehmen und Start-ups von Anfang an, also ab dem ersten Tag nach Gründung. Es entfällt die bisherige Regelung, wonach junge Unternehmen erst nach zwei Jahren in den Genuss der Förderung kommen konnten. Dies bedeutet, dass Thüringer KMUs ab dem ersten Tag nach Gründung die Thüringer Beratungsrichtlinie ohne Einschränkungen nutzen können.
Die Mittel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) müssen nicht mehr ausgeschöpft werden, was die Antragsstellung für junge Unternehmen und Start-ups deutlich vereinfacht.
Diese Änderungen ergeben sich aufgrund einer neuen Förderrichtlinie des BAFA, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Wir freuen uns, dass junge Unternehmen und Start-ups nun von Anfang an in den Genuss der Förderung kommen können und wir damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Unterstützung der Gründerszene in Thüringen leisten.
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