Die Thüringer Außenwirtschaftsförderung ist ein Förderprogramm, das ab dem 01.01.2023 in einer neuen Auflage in Kraft getreten ist und zunächst befristet bis zum 30.06.2024 gilt. Es bietet Unterstützung für Teilnahmen an internationalen Messen im Ausland sowie Messen in Deutschland, die in der "AUMA-Messedatenbank Deutschland" (www.auma.de) als Messen mit der AUMA-Kategorie „international“ oder „international wandernd“ gekennzeichnet sind.

Antragsberechtigt sind KMU des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerks sowie der wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen können ebenfalls gefördert werden, wenn sie an Gemeinschaftsständen des Messeprogramms des TMWWDG teilnehmen.

Die Zuschüsse werden mit einem Fördersatz von 50 % der Ausgaben für Standmiete und Standbau gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen insgesamt mindestens 1.000 Euro betragen und werden pauschal um 10 % erhöht, um weitere zusammenhängende Kosten abzugelten. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 Euro. Bei turnusmäßig stattfindenden Messen können je Zuwendungsempfänger bis zu vier Messebeteiligungen gefördert werden. Zudem werden auch Kontaktanbahnungskosten in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.600 Euro gefördert.

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Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Thüringer Außenwirtschaftsförderung Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe, Handwerk sowie wirtschaftsnahen Dienstleistungen, große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke bei ihrer Beteiligung an internationalen Messen und Messen im Messeprogramm des TMWWDG unterstützt. Der Erwerb von Messeständen, -bauteilen, -möbeln und Eigenleistungen ist nicht förderfähig.