Heute wurde die neue Thüringer Beratungsrichtlinie für die Förderperiode 2021 bis 2027 im Thüringer Staatsanzeiger vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft veröffentlicht.


Für Thüringer Unternehmen ist die Thüringer Beratungsrichtlinie sehr attraktiv. Wie bisher können kleine und mittlere Unternehmen durch externes Know-how Ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig sichern und steigern. Mit dem RKW Thüringen als Qualitätssicherer ist das Verfahren zudem wie gewohnt qualitativ und einfach in der Beantragung.


Was bleibt im Vergleich zur vorhergehenden Richtlinie unverändert:

  • Die Richtlinie ist themenoffen.
  • Es gibt kein Zuschusslimit und keine Begrenzung an Projekten je Unternehmen.
  • Die Förderung ist nicht de-minimis-relevant.
  • Mindestens 6 Tagwerke und bis zu 20 Tagwerke je Projekt.
  • RKW übernimmt das Fördermanagement.
  • Anfragen erfolgen über unseren Erfassungsbogen.

Neu:

  • Standardeinheitskostenverfahren: bedeutet die Förderung erfolgt unabhängig des exakten Honorars, immer auf Basis des Standardeinheitskostensatz.
  • Der Standardeinheitskostensatz beträgt 950 Euro und wird zu 50 % bezuschusst - d.h. 475,00 Euro Zuschuss je Tagwerk zu Berater- und RKW-Honorar.
  • Das RKW-Honorar beträgt 120 Euro je Tagwerk.
  • Die Bearbeitung erfolgt durch die Thüringer Aufbaubank.

Alle Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zur Thüringer Beratungsrichtlinie.

Für Förderanfragen nutzen Sie wie gehabt unseren Erfassungsbogen.

Die Veröffentlichung der neuen Thüringer Gründungsrichtlinie ist noch ausstehend.