Die Thüringer Beratungsrichtlinie und die Thüringer Gründungsrichtlinie stehen auch im Jahr 2026 vollständig zur Verfügung. Die Richtlinien werden ohne Änderungen fortgeführt, für 2026 sind ausreichend Mittel eingeplant, und Projekte für das kommende Jahr können bereits jetzt beantragt werden. Die Prozesse bleiben wie gewohnt – Beraterinnen und Berater sowie Unternehmen und Gründerinnen und Gründer können ihre Vorhaben ohne Verzögerung planen.

Die Richtlinien stehen damit nicht nur für das Jahr 2026 stabil zur Verfügung, sondern schaffen insgesamt eine verlässliche Planungssicherheit über die nächsten Jahre hinweg. Unternehmen, Gründerinnen und Gründer sowie Beratende können ihre Projekte damit langfristig ausrichten, ohne mit Änderungen im Verfahren rechnen zu müssen.
Regulär laufen beide Richtlinien bis 2027, und je nach Mittelabfluss besteht sogar die Möglichkeit, die Förderphase bis 2029 fortzuführen. Diese Struktur sorgt dafür, dass die Beratungsförderung in Thüringen auf einem soliden Fundament steht und kontinuierlich genutzt werden kann.

Das RKW Thüringen begleitet als Qualitätssicherer weiterhin alle Projekte, prüft Anträge, unterstützt im Ablauf und steht bei Fragen jederzeit bereit. Beratende, die noch nicht akkreditiert sind, können sich melden – das Instrument bleibt attraktiv und praxisnah.

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André Pesch Leiter Beratungsdienst

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